Lobbycard

Die Lobbycard erleichtert Menschen mit niedrigem Einkommen in der Stadt Ulm die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch Ermäßigungen. In der Familien-Bildungsstätte, erhalten Sie ab dem 01.08.2021 mit der Lobbycard 40% Erlass auf alle Angebote, mit Ausnahme großer Reisen. Eine Lobbycard gilt bei uns immer für alle Familienangehörigen. Sie brauchen also für Ihre Kinder keine eigene.

Die Lobbycard kann in Anspruch genommen werden von Ulmer Bürgerinnen und Bürgern, die laufende Sozialleistungen beziehen, über ein geringes Einkommen verfügen oder von auswärtigen Schüler*innen, die eine Ulmer Schule besuchen und die genannten Bedingungen erfüllen. Weitere Informationen zur Lobbycard sowie den Antrag, finden Sie hier.

Im Alb-Donau-Kreis gibt es keine solche Karte. Bitte weisen Sie uns statt dessen einen entsprechenden Bescheid der Behörden vor, dass Sie z.B. Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen.